Was ändert sich bei Überbrückungshilfe IV:

Förderzeitraum: 1. Januar bis 31. März 2022
Vereinfachter Zugang zum Eigenkapitalzuschuss
Erhöhte Beihilferahmen können genutzt werden
Anpassung der branchenspezifischen Sonderregelungen
Erweiterung der Förderung von Hygienemaßnahmen um Sach- und Personalkosten für die Umsetzung von Corona-Zutrittsbeschränkungen
Zusätzliche Antragsberechtigungen für:
Unternehmen, die wegen Unwirtschaftlichkeit infolge von Corona-Regeln im Zeitraum 1. bis 31. Januar 2022 freiwillig schließen
Junge Unternehmen, die bis zum 30. September 2021 (vorher 31. Oktober 2020) gegründet wurden
Hinweise: Die Überbrückungshilfe IV kann nur über einen prüfenden Dritten (z.B. Steuerberater) beantragt werden.
Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 30. April 2022.


Mögliche Rückforderung Corona-Soforthilfen!!

Es war nicht in allen Bundesländern klar kommuniziert worden, an welche Voraussetzungen die Gewährung der Soforthilfen geknüpft war. Die Soforthilfen seien nicht zurückzuzahlen, das gilt aber nur dann, wenn die Angaben im Antrag richtig und vollständig waren.

Corona Bonus für Mitarbeiter!

Alle Arbeitgeber können noch bis 31. März 2022 ihren Mitarbeitern eine Corona-Prämie zahlen. Jeder Beschäftigte in Deutschland kann bis zu 1.500 Euro Bonus steuerfrei erhalten, auch derjenige, der schon eine Sonderzahlung erhalten hat.